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Das Copyright ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen. (Quelle)

Als Gegenteil zum Copyright wurde im Laufe der Zeit das Copyleft entwickelt. Entgegen der kommerziellen Software ist hier die Weitergabe, jedoch nur unter einer bestimmten Lizenz, erlaubt. Die verschiedenen Ausprägungen des Copyleft unterscheiden sich ferner darin, ob bspw. eine Software kostenfrei weitergegeben werden darf. Somit ist Open-Source Software nicht immer gleichbedeutend mit kostenfrei, da z. B. für die Vervielfältigung oder Zusatzangebote durchaus ein Entgelt verlangt wird, aber weniger als im Vergleich zu kommerziellen Angeboten.

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« This particular version was published on 27-Apr-2007 15:51 by MonikaMoron.