Wird ein öffentliches Wiki angelegt, müssen rechtliche Vorschriften beachtet werden. Der Betreiber muss sicher gehen können, dass niemand illegale oder urheberrechtlich geschützte Inhalte in sein Wiki einstellt, da er selbst dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ferner muss bedacht werden, welche Nutzungs- und Verwaltungsrecht die Besucher des Wikis erhalten sollten, sprich also wie die Inhalte des Wikis lizenziert sind.
Der deutsche WIkipedia-Förderverein hat im Jahr 2005 Rechtsanwälte damit beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen, um die Rechtslage für Inhalte zu regulieren. Resultat ist, dass alle selbst geschriebenen oder eingestellten Inhalte von Betreiber des Wikis zu verantworten sind. An einem Wiki sind meist viele Personen beteiligt, so dass erstmal sie selbst für den Inhalt haften, da der Betreiber den Inhalt lediglich speichert. Bemerkt der Betreiber jedoch rechtswidrige Inhalte, muss er diese sofort löschen oder den Zugang zu diesen Sperren, um ein Weiterschreiben an diesen zu unterbinden.
Des Weiteren kann es in einem Wiki zu Urheberrechtsverletzung kommen, wenn dort Inhalte zu finden sind, welche nicht eigens erstellt wurden. Ohne weiteres können Werke anderer verwendet werden, wenn kein urheberrechtlicher Schutz mehr über sie besteht. In Deutschland, Österreich und der Schweiz trifft dies zu, wenn der Autor seit siebzig oder mehr Jahren verstorben ist oder wenn die Inhalte Public Domain sind.
Neben dem Urheberschutz und Public Domain gibt es noch jede Menge an speziellen Lizenzen, die zu beachten sind.
